Bei einem Rheinpegel von 475cm im Bereich der Wachstation der DLRG nutzten wir eine Drohne zur Lageerkundung der betroffenen Randgebiete. Das Video zeigt den Blick in beide Flussrichtungen und nach Rüdesheim am Rhein.
Hinweis: Die Überfliegung von Bundeswasserstraßen ist nur im Rahmen von Einsätzen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder einer Sondergenehmigung der zuständigen Behörden erlaubt.
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